FAQs - Häufig gestellte Fragen
Energie Weil der Stadt bietet Ihnen als Ökostromanbieter neben 100% Ökostrom aus Wasserkraft und lokalen PV-Anlagen sowie Erdgas eine eingeschränkte Nettopreisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn*. Damit können Sie die Nutzung und Produktion nachhaltiger Energie vorantreiben und haben dabei Planungssicherheit für das eigene Haushaltsbudget.
Außerdem erhalten Sie als KundIn der EnWdS vergünstigte Tarife an den Ladesäulen unseres Schwesterunternehmens deer.
*Dauert die Preisgarantie länger als die Vertragslaufzeit, bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Stromanbieter auch während der Laufzeit der Preisgarantie ausdrücklich vorbehalten.
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Weil der Stadt läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie uns Ihre Daten über unser Online-Portal zukommen lassen, damit wir Ihnen ein Angebot für einen Ökostrom- und/oder Erdgasvertrag zuschicken können. Die restliche Abwicklung übernehmen wir als Ihr neuer Energieanbieter für Sie.
Mit unserem Heckengäu Strom und Heckengäu Gas zahlen Sie nur die Kilowattstunden, die Sie auch tatsächlich verbraucht haben. Bei Vertragsbeginn entstehen für Sie keine Kosten, die Sie als Vorleistung aufbringen müssen.
Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen die EnWdS-MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung. Ob persönlich, telefonisch oder elektronisch liegt ganz bei Ihnen.
Telefon: 07033/521-400
Mail: kundenservice@enwds.de
Adresse Büro: E-Center Weil der Stadt, Hermann-Schnaufer-Straße 7, 71263 Weil der Stadt
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr
Als Energie Weil der Stadt Kunde haben Sie eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Unser Ökostrom
Unser Heckengäu Strom wird in zertifizierten Wasserkraftanlagen und lokalen PV-Anlagen produziert.
Ökostrom ist nicht immer gleich Ökostrom. Wer „echten“ Naturstrom beziehen möchte, sollte auf die Gütesiegel der jeweiligen Ökostromanbieter achten. Diese geben sowohl über Herkunft als auch über die Zusammensetzung der Energie Auskunft. In unserem Ökostrom-Zertifikat können Sie einsehen, dass wir Ökostrom aus Wasserkraft anbieten und zusätzlich produzieren wir Ökostrom mit lokalen PV-Anlagen.
Grundsätzlich wird der Strompreis von staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen beeinflusst. Diese sind die EEG Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Umlage nach § 19, die abLa-Umlage, Mehrwertsteuer, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.
Dazu kommen die Kosten für die Netzinfrastruktur, die über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt werden. Außerdem entstehen Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das BEHG ist ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Es beinhaltet Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Durch die Bepreisung der CO2 -Emissionen von Brennstoffen soll eine Verhaltensveränderung der Kunden herbeigeführt werden, ihren Verbrauch und damit die Emissionen zu senken.
Es gilt ab dem 01.01.2021.
Lieferanten von fossilen Brennstoffen müssen ab dem 1. Januar 2021 CO2-Zertifikate bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt.) erwerben. Die CO2 –Bepreisung wird für sämtliche fossile Brennstoffe fällig, wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Die Kosten für die Emissionszertifikate wird an die Letztverbraucher weitergegeben. Je nach Summe der Emissionen je Brennstoff sind unterschiedliche Aufschläge fällig.
Die Einnahmen der CO2 -Abgabe sollen vor allem zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.
Die kommenden Jahre wird der Preis für CO2 -Zertifikate pro Jahr jeweils um 5 €/t CO2 steigen bis zum Jahr 2025. Im Jahr 2026 wird es dann Auktionen in einem Preiskorridor zwischen 55 €/t CO2 und 65 €/t CO2 geben, ab dem Jahr 2027 soll es eine freie Preisbildung am Markt geben. Die Aufschläge für die Verbraucher werden sich entsprechend erhöhen. 2022 wird dieser bei rund 0,55 ct/kWh liegen.
Nein, elektrische Energie ist durch das BEGH nicht betroffen.
Sonstiges
Für Neukunden:
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zur Energie Weil der Stadt läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie uns Ihre Daten über unser Online-Portal zukommen lassen, damit wir Ihnen ein Angebot für einen Ökostrom- und/oder Erdgasvertrag zuschicken können. Die restliche Abwicklung und die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter übernehmen wir, als Ihr neuer Ökoenergieanbieter für Sie.
Für Bestandskunden:
Möchten Sie uns wirklich verlassen? Falls Sie Fragen und Anregungen zu unseren Tarifen haben oder mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr unter 07033/521-400 oder schreiben Sie direkt an kundenservice@enwds.de.
Falls wir Sie trotz individueller Beratung nicht von unseren Produkten überzeugen konnten, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Jahresende kündigen.
Um Ihnen einen noch effizienteren Service zu garantieren, nutzen wir die „rollierende Abrechnung“. Das bedeutet, dass Sie Ihre Abrechnung nicht mehr unbedingt zum Jahresende bekommen, sondern entsprechend dem Abrechnungsrhythmus Ihres örtlichen Netzbetreibers. Dadurch müssen Sie den Zähler künftig nicht mehr mehrmals ablesen, sondern nur dann, wenn Sie vom Netzbetreiber dazu aufgefordert werden.
Welche Vorteile haben Sie als Kunde?
Mit neuen und wachsenden Versorgungsgebieten steigt auch unseren Kundenanzahl und die damit verbundenen Abrechnungen. Mit der Umstellung auf das rollierende Abrechnungsverfahren passen wir uns dem Branchenstandard an und verbessern unseren Kundenservice, denn die Jahresendabrechnungen und damit auch alle Fragen und Anregungen rund um die Abrechnung werden künftig gleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt und bündeln sich nicht zum Jahresende.
Wir beantworten Ihre Fragen zur Abrechnung schneller und können Sie individuell beraten. Zudem entlasten wir durch die Umstellung auf einen anderen Abrechnungsmonat für die meisten Kunden den typischen „Rechnungsmonat“ Januar.