FAQs - Häufig gestellte Fragen

Ein Wechsel zur Energie Weil der Stadt ist einfach!

Energie Weil der Stadt bietet Ihnen Strom aus Wasserkraft gemäß Zertifikat und S Erdgas eine langfristige eingeschränkte Preisgarantie. So profitieren Sie von einer transparent ausgewiesenen Energieversorgung und gleichzeitig von einer verlässlichen Kalkulationsgrundlage für Ihr Haushaltsbudget.
Außerdem erhalten Sie als Kunde der EnWdS vergünstigte Tarife an den Ladesäulen unseres Schwesterunternehmens deer.

Ihr Strom- und/oder Erdgaswechsel zur Energie Weil der Stadt wird von uns unkompliziert begleitet. Ihr Wechsel beginnt einfach und schnell: Über unser Online-Portal können Sie uns Ihre Daten bequem übermitteln, damit wir Ihnen ein Angebot für einen Vertrag über Strom mit zertifizierter Herkunft aus erneuerbaren Energien und/oder Erdgas zusenden können. Die weitere Abwicklung übernehmen wir als Ihr neuer Energieanbieter für Sie.

Mit Heckengäu Strom und Heckengäu Gas behalten Sie Ihre Energiekosten im Blick: Abgerechnet werden die tatsächlich von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden. Für den Vertragsabschluss entstehen keine einmaligen Anmelde- oder Einrichtungskosten.

Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen die EnWdS-MitarbeiterInnen gerne zur Verfügung. Ob persönlich, telefonisch oder elektronisch liegt ganz bei Ihnen.

Telefon: 07033/521-400
Mail: kundenservice@enwds.de
Adresse Büro: E-Center Weil der Stadt, Hermann-Schnaufer-Straße 7, 71263 Weil der Stadt
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00 Uhr

Als Energie Weil der Stadt Kunde haben Sie eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

Unser Ökostrom

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu diesem Thema!

Die Herkunft unseres Stroms aus erneuerbaren Energiequellen können Sie anhand unseres Ökostrom-Zertifikats nachvollziehen. Dort ist dokumentiert, dass unser Stromprodukt aus Wasserkraft stammt. Ergänzend erzeugen wir Strom in PV-Anlagen in der Region.

Grundsätzlich wird der Strompreis von staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen beeinflusst. Diese sind die EEG Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Umlage nach § 19, die abLa-Umlage, Mehrwertsteuer, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.

Dazu kommen die Kosten für die Netzinfrastruktur, die über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt werden. Außerdem entstehen Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu diesem Thema!

Das BEHG ist ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Es beinhaltet Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele.

Durch die Bepreisung der CO2  -Emissionen von Brennstoffen soll eine Verhaltensveränderung der Kunden herbeigeführt werden, ihren Verbrauch und damit die Emissionen zu senken.

Es gilt ab dem 01.01.2021.

Lieferanten von fossilen Brennstoffen müssen ab dem 1. Januar 2021 CO2-Zertifikate bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt.) erwerben. Die CO2 –Bepreisung wird für sämtliche fossile Brennstoffe fällig, wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Die Kosten für die Emissionszertifikate wird an die Letztverbraucher weitergegeben. Je nach Summe der Emissionen je Brennstoff sind unterschiedliche Aufschläge fällig.

Die Einnahmen der CO2 -Abgabe sollen vor allem zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.

Die Kosten für CO₂-Zertifikate werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Veränderungen der CO₂-Bepreisung können sich auf die Energiekosten auswirken. Die Höhe der Belastung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und den Emissionen des eingesetzten Brennstoffs.

Nein, elektrische Energie ist durch das BEGH nicht betroffen.

FAQ 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Vorgaben für den Lieferantenwechsel. Ein Wechsel des Stromlieferanten kann künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns daher rechtzeitig über einen anstehenden Umzug oder andere Vertragsänderungen. Weitere Informationen zu den geltenden Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.

Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Wechsel des Energieanbieters für Strom oder Gas. Dabei übernimmt ein neuer Anbieter die Belieferung eines Haushalts oder Unternehmens. Gründe für einen Wechsel können beispielsweise günstigere Preise, attraktive Vertragsbedingungen oder ein passendes Serviceangebot sein. Auch An-, Ab- und Ummeldungen im Zusammenhang mit einem Umzug fallen unter die Prozesse des 24‑Stunden‑Lieferantenwechsels. Diese Regelungen gelten derzeit ausschließlich für Stromverträge.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen per Mail an kundenservice@enwds.de:

  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name des Vertragspartners
  • Geburtsdatum des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Sonstiges

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu diesem Thema!

Für Neukunden:

Ihr Strom- und/oder Erdgaswechsel zur Energie Weil der Stadt erfolgt in der Regel unkompliziert und mit geringem Aufwand. Der Wechsel beginnt einfach und schnell: Über unser Online-Portal können Sie uns Ihre Daten übermitteln, damit wir Ihnen ein Angebot für einen Stromvertrag mit zertifizierter Herkunft aus erneuerbaren Energien und/oder einen Erdgasvertrag zusenden können. Die weitere Abwicklung sowie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Anbieter übernehmen wir für Sie.

Für Bestandskunden:

Möchten Sie uns wirklich verlassen? Falls Sie Fragen oder Anregungen zu unseren Tarifen haben oder mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter 07033/521-400 oder per E-Mail an kundenservice@enwds.de. Falls wir Sie trotz individueller Beratung nicht von unseren Produkten überzeugen konnten, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Jahresende kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Preisanpassung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, reichen Sie Ihre Kündigung bitte selbst fristgerecht ein

Um Ihnen einen noch effizienteren Service zu garantieren, nutzen wir die „rollierende Abrechnung“. Das bedeutet, dass Sie Ihre Abrechnung nicht mehr unbedingt zum Jahresende bekommen, sondern entsprechend dem Abrechnungsrhythmus Ihres örtlichen Netzbetreibers. Dadurch müssen Sie den Zähler künftig nicht mehr mehrmals ablesen, sondern nur dann, wenn Sie vom Netzbetreiber dazu aufgefordert werden.

Welche Vorteile haben Sie als Kunde?

Mit neuen und wachsenden Versorgungsgebieten steigt auch unseren Kundenanzahl und die damit verbundenen Abrechnungen. Mit der Umstellung auf das rollierende Abrechnungsverfahren passen wir uns dem Branchenstandard an und verbessern unseren Kundenservice, denn die Jahresendabrechnungen und damit auch alle Fragen und Anregungen rund um die Abrechnung werden künftig gleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt und bündeln sich nicht zum Jahresende.

Wir beantworten Ihre Fragen zur Abrechnung schneller und können Sie individuell beraten. Zudem entlasten wir durch die Umstellung auf einen anderen Abrechnungsmonat für die meisten Kunden den typischen „Rechnungsmonat“ Januar.