Umzug: 24 Stunden Lieferantenwechsel
Ein Umzug bringt oft Hektik und viele Aufgaben mit sich – aber nicht bei uns! Ab dem 6. Juni 2025 haben Sie die Möglichkeit, nach Vertragsende schnell und unkompliziert Ihren Stromlieferanten zu wechseln. Damit wird Mitte des Jahres eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dennoch müssen Sie einiges beachten.
Neue Regelungen beim Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Lieferantenwechsel bei Strom. Ziel ist eine schnellere und effizientere Abwicklung von An-, Ab- und Ummeldungen. Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Stromverträge. Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Bitte beachten Sie: Rückwirkende Umzugsmeldungen sind künftig nicht mehr möglich. Damit wir Ihren Umzug zum gewünschten Termin bearbeiten können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Ihrem Auszug über Ihren Umzug.
Das ändert sich für Sie ab dem 6. Juni:
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Umzug und den erforderlichen Schritten rund um Ihre Stromversorgung. Damit wir Ihren Umzug zum gewünschten Termin bearbeiten können, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst frühzeitig, idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus, mitzuteilen.
Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, bleibt der Stromanschluss zunächst weiterhin auf Ihren Namen registriert. Dadurch können Ihnen bis zur Abmeldung weiterhin Kosten für den Stromverbrauch an dieser Verbrauchsstelle entstehen.
Am Tag Ihres Umzugs notieren Sie bitte Ihren Zählerstand und übermitteln Sie uns diesen anschließend telefonisch oder per E-Mail.
Nein. Bei einem Umzug müssen Sie an Allerhand denken und haben sehr viel um die Ohren. Da kann schon einmal etwas vergessen werden. Beachten Sie, dass mit der neuen Gesetzgebung (Stichtag 6. Juni 2025) keine rückwirkenden Umzüge mehr bearbeitet werden können. Bitte planen Sie dies bei einem möglichen Umzug mit ein.
Bei einem Umzug gibt es vieles zu organisieren. Da kann schnell etwas in Vergessenheit geraten. Bitte beachten Sie: Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen bei Umzügen nicht mehr möglich. Informieren Sie uns daher rechtzeitig über Ihren Umzug, damit wir die erforderlichen Schritte zum gewünschten Termin veranlassen können. Bitte planen Sie dies bei Ihrem Umzug rechtzeitig ein.
Wenn Sie Ihren Umzug verspätet anmelden, kann eine Versorgung durch den örtlichen Grundversorger erfolgen. Die dort geltenden Konditionen können von Ihrem bisherigen Tarif abweichen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Stromverbrauch an Ihrer bisherigen Verbrauchsstelle bis zur Abmeldung weiterhin Ihrem Vertrag zugeordnet wird. Dadurch können Ihnen zusätzliche Stromkosten entstehen.
